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DAC7-Checker: Meldet eBay mich ans Finanzamt?

Seit 2023 melden eBay und andere Plattformen Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (DAC7, PStTG). Gib deine Verkäufe des Jahres ein und sieh sofort, ob die Plattform dich meldet. Ohne Anmeldung, die Daten bleiben in deinem Browser.

Zahlen für ein Kalenderjahr. Hast du mehrere Konten, trag jedes Konto einzeln ein: Konten auf derselben Plattform werden zusammengerechnet.

Konto 1

Bestellungen, nicht Artikel.
Nach Abzug der Plattformgebühren.
Dienstleistungen oder Vermietung über die Plattform.

DAC7-Meldung durch eBay

Keine Meldung

Unter 30 Verkäufen und unter 2.000 €: freigestellt nach § 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG.

Verkäufe (Grenze 30)
24
Erlös aus Waren (Grenze 2.000,00 €)
1.450,00 €

Dieser Checker prüft nur die Meldepflicht der Plattform nach dem PStTG. Eine Meldung begründet nicht automatisch eine Steuerpflicht. Keine Steuerberatung.

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Die DAC7-Grenze: 30 Verkäufe oder 2.000 €

Plattformen wie eBay melden Verkäufer an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt). Grundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG), die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie DAC7. Freigestellt bist du nur, wenn du auf derselben Plattform im Kalenderjahr weniger als 30 Waren verkaufst und dafür weniger als 2.000 € bekommst. Erreichst du eine der beiden Grenzen, meldet die Plattform dich.

  • Es zählen Verkaufsabschlüsse, nicht Artikel. 32 Auktionen für zusammen 200 € lösen die Meldung aus (BMF-Schreiben, Rn. 1.4 und 1.5).
  • Als Erlös zählt die Vergütung nach Abzug der Gebühren und Provisionen, die die Plattform einbehält (§ 5 Abs. 2 PStTG).
  • Die Grenze gilt nur für Waren. Einnahmen aus Dienstleistungen und Vermietung meldet die Plattform ab dem ersten Euro (BZSt-Hinweise, Abschnitt 2.4).
  • Die Plattform meldet spätestens zum 31. Januar des Folgejahres (§ 13 Abs. 1 PStTG). Bis zum selben Tag teilt sie dir mit, welche Daten sie meldet (§ 22 PStTG, laut BZSt-FAQ 1.2).

Gültig für alle Meldezeiträume ab , zuletzt geprüft am . Quelle: § 4 Abs. 5 PStTG, § 5 PStTG, § 13 PStTG, BMF-Schreiben vom 2. Februar 2023.

Mehrere Konten und mehrere Plattformen

Wer mehrere Konten auf derselben Plattform hat, kann die Grenze nicht durch Aufteilen umgehen. Das BZSt schreibt den Plattformen dazu:

„Bitte beachten Sie, dass die Informationen zu einem Anbieter, der unter verschiedenen Nutzerkonten bei Ihnen registriert ist, konsolidiert werden müssen. Die Konsolidierung ist insbesondere aufgrund der Prüfung, ob ein freigestellter Anbieter vorliegt, vorzunehmen. Die Bagatellgrenze von 2.000 Euro und 30 Warenverkäufen nach § 4 Absatz 5 Nummer 4 PStTG für den Verkauf von Waren ist je Anbieter und nicht je Nutzerkonto anzuwenden.“

Verschiedene Plattformen rechnet dagegen niemand zusammen: Das Gesetz spricht von Verkäufen „unter Inanspruchnahme derselben Plattform“. 18 Verkäufe auf eBay und 18 auf Vinted lösen also keine Meldung aus.

Fassung vom , zuletzt geprüft am . Quelle: BZSt, Hinweise zur Datenübermittlung und zum Meldeinhalt, Version 1.2, Abschnitt 2.5.

Meldung heißt nicht Steuer

Die Meldung ist eine Information an das Finanzamt. Ob du auf deine Verkäufe Steuern zahlst, regeln die Steuergesetze, etwa das Einkommensteuergesetz. Das hängt von deinem Einzelfall ab und lässt sich nicht pauschal beantworten.

Quelle: BZSt, Fragen zu den Meldepflichten digitaler Plattformbetreiber, Frage 1.2, zuletzt geprüft am .

Formeln, Annahmen und Rechenbeispiel

So rechnet der Rechner

  • Freigestellt, wenn Verkäufe < 30 UND Entgelt < 2.000,00 € im Kalenderjahr (§ 4 Abs. 5 Nr. 4 PStTG)
  • Meldepflichtig, sobald Verkäufe ≥ 30 ODER Entgelt ≥ 2.000,00 €
  • Verkäufe sind abgeschlossene Verträge, nicht Stückzahlen
  • Zahlst du Dienstleistungen oder Vermietung (sonstige Tätigkeiten), gilt die Freistellung nicht

Annahmen

  • Zählung je Plattform und Kalenderjahr; mehrere Konten auf einer Plattform zählen zusammen.
  • Gilt für Anbieter mit Sitz in Deutschland oder der EU.
  • Die Meldung begründet keine Steuerpflicht; sie gibt nur Daten an das Finanzamt.

Rechenbeispiel: eBay-Verkäufe in einem Kalenderjahr

Vier Fälle auf derselben Plattform.

28 Verkäufe, 1.850,00 €
nicht meldepflichtig
30 Verkäufe, 400,00 €
meldepflichtig
12 Verkäufe, 2.000,00 €
meldepflichtig
29 Verkäufe, 1.999,99 €
nicht meldepflichtig

Grenzfälle

  • 29 Verkäufe und 1.999,99 €: knapp unter beiden Grenzen, nicht meldepflichtig.
  • 30 Verkäufe oder genau 2.000,00 €: meldepflichtig, weil die Freistellung „weniger als“ verlangt.

Die Quellen mit Prüfdatum stehen unten unter „Quellen und Stand“.

Quellen und Stand

Alle Werte stammen von den offiziellen Seiten unten. Wir prüfen sie regelmäßig und nennen das Datum der letzten Prüfung.

Häufige Fragen

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