eBay gewerblich oder privat: Risiko-Check
Ab wann gewerblicher Verkäufer bei eBay? Prüfe typische Hinweise mit dieser unverbindlichen Checkliste. Sie zeigt nur den Bedarf für eine genauere Prüfung, keinen rechtlichen Status. Ohne Anmeldung.
Orientierungshilfe · kein Rechtsstatus
Wenig Anlass für eine vertiefte Prüfung
Mit den ausgewählten Antworten zeigt diese redaktionelle Checkliste wenige der genannten Prüfsignale.
Diese Ampel ist eine redaktionelle Priorisierung typischer Prüfsignale. Sie ist weder eine gesetzliche Schwelle noch eine Wahrscheinlichkeit.
Dieses Tool ist eine unverbindliche Selbsteinschätzung. Gerichte entscheiden im Einzelfall. Es begründet keinen rechtlichen Status. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
Dieser Check stellt allgemeine Informationen und typische Risikofaktoren dar. Er nimmt keine verbindliche rechtliche Einstufung deines Einzelfalls vor und ersetzt keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Was die Ampel aussagt
Die Ampel ordnet nur ein, wie viele der vier selbst ausgewählten Merkmale diese redaktionelle Checkliste zur vertieften Prüfung markiert. Null Merkmale bedeutet niedrige, eines mittlere und zwei oder mehr hohe Prüfpriorität. Das ist keine rechtliche Schwelle, keine Wahrscheinlichkeitsangabe und kein Urteil darüber, ob du privat oder gewerblich handelst.
Der Gerichtshof der Europäischen Union hat klargestellt, dass die Einstufung als „Gewerbetreibender“ nicht allein aus einer bestimmten Anzahl von Online-Anzeigen folgt. Maßgeblich ist eine Gesamtwürdigung der Umstände; die im Urteil genannten Gesichtspunkte sind keine starre Punkteliste. EuGH, Urteil Kamenova, C-105/17, insbesondere Rn. 37–40. Quelle geprüft am 15. Oktober 2026.
Drei verschiedene Fragen
Unternehmerstatus nach § 14 BGB
§ 14 BGB beschreibt den Unternehmer als Person, die bei einem Rechtsgeschäft in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Dieser Check nimmt dazu keine Einzelfallentscheidung vor. § 14 BGB. Quelle geprüft am 15. Oktober 2026.
Einkünfte aus Gewerbebetrieb nach § 15 EStG
Das Einkommensteuerrecht enthält eine eigene Definition für Einkünfte aus Gewerbebetrieb. § 15 Abs. 2 EStG nennt unter anderem Selbständigkeit, Nachhaltigkeit, Gewinnerzielungsabsicht und Teilnahme am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr. Die steuerliche Beurteilung ist nicht mit der zivilrechtlichen Unternehmerdefinition gleichzusetzen. § 15 EStG. Quelle geprüft am 15. Oktober 2026.
Plattformmeldung nach § 4 PStTG
§ 4 PStTG regelt, wann ein auf der Plattform registrierter Verkäufer als meldepflichtiger Anbieter gilt. Der Plattformbetreiber ist nicht dieser Anbieter; er meldet die Daten. Die Freistellung für bestimmte Warenverkäufe unter 30 Fällen und unter 2.000 Euro ist eine Meldeausnahme. Sie entscheidet nicht, ob Verkäufe gewerblich sind. § 4 Abs. 1, 2, 5 und 6 PStTG. Quelle geprüft am 15. Oktober 2026.
Zu den vier Prüfsignalen
Gezielter Wareneinkauf zum Wiederverkauf, wiederholte gleichartige oder neue Waren, eine nachhaltige beziehungsweise systematische Tätigkeit und ein geschäftsmäßiger Auftritt können bei einer Gesamtwürdigung Hinweise liefern. Kein einzelnes Signal und auch nicht die Anzahl der angekreuzten Antworten entscheidet den rechtlichen Status. Die Kamenova-Entscheidung des EuGH verlangt eine Betrachtung der konkreten Umstände.
Quelle und Stand
- Bürgerliches Gesetzbuch, § 14 — geprüft am 15. Oktober 2026.
- Einkommensteuergesetz, § 15 — geprüft am 15. Oktober 2026.
- Plattformen-Steuertransparenzgesetz, § 4 — geprüft am 15. Oktober 2026.
- EuGH, Kamenova, C-105/17 — geprüft am 15. Oktober 2026.
Quellen und Stand
Alle Werte stammen von den offiziellen Seiten unten. Wir prüfen sie regelmäßig und nennen das Datum der letzten Prüfung.
- § 14 BGB: Unternehmer (geltende Fassung, geprüft am 15. Oktober 2026)Geprüft am
- § 15 Abs. 2 EStG: Gewerbebetrieb (geltende Fassung, geprüft am 15. Oktober 2026)Geprüft am
- § 4 PStTG: Meldeausnahme für Warenverkäufe (seit 1. Januar 2023)Geprüft am
- EuGH, Kamenova, C-105/17: Gesamtwürdigung, Urteil vom 4. Oktober 2018Geprüft am
Häufige Fragen
Nein. Die 30er-Grenze gehört zur PStTG/DAC7-Meldelogik (§ 4 PStTG, seit 1. Januar 2023), nicht zu einer festen Gewerblichkeitsgrenze. Der EuGH verlangt eine Gesamtwürdigung (Kamenova, Urteil vom 4. Oktober 2018). Quellen geprüft am 15. Oktober 2026.
Nicht als pauschale Gewerblichkeitsgrenze oder Steuerfreibetrag. § 4 Abs. 5 PStTG nennt für die Meldeausnahme weniger als 30 Warenverkäufe und insgesamt weniger als 2.000 Euro Vergütung auf derselben Plattform im Meldezeitraum. Beide Bedingungen müssen erfüllt sein. Gültig seit 1. Januar 2023, geprüft am 15. Oktober 2026.
Ja. Plattformmeldung und Verkäuferstatus sind getrennte Fragen. § 4 PStTG regelt die Meldepflicht, § 14 BGB den Unternehmerbegriff. Geltende Fassungen geprüft am 15. Oktober 2026.
Nein. Die Ampel zeigt nur eine redaktionelle Prüfpriorität. Kein einzelnes Merkmal entscheidet den Status. Die Kriterien im EuGH-Urteil Kamenova vom 4. Oktober 2018 sind weder abschließend noch ausschließlich. Geprüft am 15. Oktober 2026.
Bei qualifizierter Rechts- oder Steuerberatung beziehungsweise den zuständigen Stellen. Dieser Check ersetzt keine Prüfung deines Einzelfalls.