Rechnung für eine eBay-Bestellung erstellen
Erstelle einen Rechnungsentwurf als PDF für deine eBay-Bestellungen. Du gibst die Bestelldaten selbst ein; eine automatische eBay-Schnittstelle oder ein Datenimport ist hier nicht angebunden. Steuersatz und Steuerstatus wählst du eigenverantwortlich aus. Das erstellte PDF ist keine E-Rechnung.
Bitte prüfe vor Verwendung alle Pflichtangaben und die steuerliche Behandlung.
Rechnungsdaten
Verkäufer
Käufer
Steuerliche Behandlung
Artikel und Leistungen
Fülle die Pflichtfelder aus und wähle deine steuerliche Behandlung, um die Summen zu sehen.
Kostenlos nutzbar. Das PDF entsteht lokal in deinem Browser; Formulardaten werden nicht an einen Server gesendet.
Der Generator erstellt Rechnungsentwürfe. Der Nutzer verantwortet Vollständigkeit und Richtigkeit der Pflichtangaben. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
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Quellen und Stand
Alle Werte stammen von den offiziellen Seiten unten. Wir prüfen sie regelmäßig und nennen das Datum der letzten Prüfung.
- § 14 UStG – Ausstellung von RechnungenGeprüft am
- § 19 UStG – Besteuerung der KleinunternehmerGeprüft am
- § 34a UStDV – Zusätzliche Pflichtangaben in der RechnungGeprüft am
- § 27 UStG – Allgemeine ÜbergangsvorschriftenGeprüft am
- BMF – FAQ zur E-RechnungGeprüft am
Häufige Fragen
Ein Lieferschein dokumentiert üblicherweise die gelieferten Artikel und Mengen. Ein Dokument, mit dem über eine Lieferung oder sonstige Leistung abgerechnet wird, gilt nach § 14 Abs. 1 UStG als Rechnung, unabhängig von seiner Bezeichnung. Eine Rechnung enthält die gesetzlichen Pflichtangaben, wie Steuernummer oder USt-IdNr., Rechnungsnummer und Beträge.
Nach § 14 Abs. 4 UStG gehören zu den Pflichtangaben unter anderem der vollständige Name und die Anschrift von leistendem Unternehmer und Leistungsempfänger, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, eine fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der gelieferten Gegenstände, der Zeitpunkt der Lieferung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie der anzuwendende Steuersatz und Steuerbetrag oder ein Hinweis auf eine Steuerbefreiung.
Kleinunternehmer nach § 19 UStG weisen in der Rechnung keine Umsatzsteuer und keinen Steuersatz gesondert aus. Nach § 34a UStDV ist in der Rechnung auf die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer hinzuweisen.
Dieses Tool erstellt keine Korrekturbelege. Die richtige Vorgehensweise hängt vom Dokument und Einzelfall ab. Prüfe die aktuellen amtlichen Vorgaben und hole bei steuerlichen Fragen fachlichen Rat ein.
Nein. Das von diesem Tool erstellte PDF ist eine herkömmliche elektronische Datei, aber keine E-Rechnung im Sinne von § 14 Abs. 1 UStG n.F. und den BMF-Vorgaben, da es keinen strukturierten elektronischen Datensatz (wie ZUGFeRD oder XRechnung) enthält. Zu Übergangsregelungen siehe § 27 UStG und die BMF-FAQ.