Rechnungsvorlage Kleingewerbe: was auf die Rechnung gehört
Für Rechnungen bieten wir keine eigene Datei an. Was auf eine Rechnung gehört, regelt das Gesetz, und das kann sich ändern. Hier stehen die Pflichtangaben für Kleinunternehmer mit Link auf den Gesetzestext. Damit prüfst du jede Vorlage, die du schon nutzt.
Das steht drin
- Pflichtangaben nach § 34a UStDV als Liste
- Links auf den Gesetzestext
- Link zum Kleinunternehmer-Rechner
So nutzt du die Vorlage
- Nimm eine Rechnungsvorlage aus deinem Schreib- oder Buchhaltungsprogramm.
- Prüfe sie mit der Liste unten: Ist jede Angabe vorhanden?
- Lies im Zweifel den Gesetzestext oder frag dein Steuerbüro. Diese Seite ist keine Steuerberatung.
Pflichtangaben nach § 34a UStDV
- Vollständiger Name und vollständige Anschrift von dir und vom Käufer
- Deine Steuernummer, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Kleinunternehmer-Identifikationsnummer
- Ausstellungsdatum
- Menge und handelsübliche Bezeichnung der Artikel
- Betrag in einer Summe und der Hinweis, dass die Steuerbefreiung für Kleinunternehmer nach § 19 UStG gilt
- Das Wort „Gutschrift“, wenn der Käufer die Rechnung selbst ausstellt
Quellen
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