eBay: Wann handelst du gewerblich und wann privat?
Viele Verkäufer bei eBay starten privat und verkaufen mit der Zeit regelmäßig. Die Grenze zum gewerblichen Handel ist rechtlich schnell überschritten. Hier erfährst du die Kriterien der Gerichte, welche Pflichten gelten und wie DAC7 und das Steuerrecht greifen.
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Wichtiger Hinweis zur Abgrenzung
Dieser Ratgeber dient der allgemeinen Information und Orientierung. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder kaufmännische Beratung dar. Bei Einzelfragen solltest du dich an einen Anwalt oder Steuerberater wenden.
Kriterien der Rechtsprechung für gewerbliches Handeln
Das Bürgerliche Gesetzbuch unterscheidet zwischen Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB). Ein Unternehmer handelt in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit.
Es gibt keine feste gesetzliche Stückzahl, ab der ein Verkauf automatisch gewerblich wird. Gerichte beurteilen das Gesamtbild anhand typischer Indizien.
- Wiederverkauf: Artikel werden gezielt eingekauft, um sie mit Gewinn weiterzuverkaufen
- Neuware: Regelmäßiger Verkauf von originalverpackten oder unbenutzten Artikeln
- Gleichartige Artikel: Angebot vieler identischer Waren in hoher Stückzahl
- Regelmäßigkeit: Dauerhafter und planmäßiger Verkauf über einen längeren Zeitraum
- Gewinnerzielungsabsicht: Die Absicht, mit den Verkäufen laufende Einnahmen zu erzielen
Rechtliche Pflichten für gewerbliche Verkäufer
Sobald ein eBay-Konto als gewerblich eingestuft wird, müssen gesetzliche Pflichten im Fernabsatz erfüllt werden. Wer diese Pflichten versäumt, riskiert kostenpflichtige Abmahnungen.
- Impressumspflicht: Vollständige Anbieterkennzeichnung nach § 5 DDG (ehemals TMG)
- Widerrufsbelehrung: Gesetzliches Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular nach § 312g BGB
- Sachmängelhaftung: Gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB, die gegenüber Verbrauchern nicht ausgeschlossen werden darf
- Gewerbeanmeldung: Pflicht zur Anzeige des Gewerbes beim zuständigen Gewerbeamt nach § 14 GewO
- Verpackungsgesetz: Registrierung im Verpackungsregister LUCID und Beteiligung an einem dualen System
DAC7 und Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)
Seit 2023 sind Plattformen wie eBay gesetzlich verpflichtet, Verkäuferdaten an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) zu melden. Die Rechtsgrundlage ist das Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG).
Laut § 4 Abs. 5 PStTG greift die Meldepflicht nicht, wenn ein Verkäufer im Kalenderjahr weniger als 30 Verkäufe tätigt und weniger als 2.000 Euro Vergütung erzielt.
Wichtig: Eine Meldung an das Finanzamt bedeutet nicht automatisch, dass du Steuern zahlen musst. Private Verkäufe aus dem eigenen Haushalt bleiben steuerfrei, wenn kein gewerblicher Handel vorliegt. Prüfe deine Zahlen im kostenlosen DAC7-Checker von Shipnovo.
- Freigrenze nach § 4 Abs. 5 PStTG: Weniger als 30 Verkäufe und weniger als 2.000 Euro im Kalenderjahr
- Meldung durch eBay: Erfolgt automatisch an das Bundeszentralamt für Steuern
- Keine automatische Steuerpflicht: Dient der Überprüfung durch die Finanzbehörden
Kleinunternehmerregelung und Steuern
Wer gewerblich startet, kann oft die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG nutzen. Damit weist du auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus und musst keine Umsatzsteuer an das Finanzamt abführen.
Rechne vor dem Start genau durch, ob sich die Regelung für deine Artikel lohnt. Mit dem Kleinunternehmer-Rechner von Shipnovo ermittelst du schnell deine Grenzwerte.
Wie Shipnovo gewerbliche eBay-Verkäufer unterstützt
Shipnovo nimmt gewerblichen Händlern und Kleingewerbetreibenden die zeitraubende Versandarbeit ab. Bestellungen werden automatisch eingelesen, Versandetiketten für DHL und Deutsche Post mit einem Klick erzeugt und Sendungsnummern direkt an eBay gemeldet.
- Automatischer Etikettendruck über deinen eigenen DHL-Geschäftskundenvertrag
- Deutsche Post Internetmarke direkt aus der Portokasse drucken
- Übersichtliche Packlisten und Packmodus zur Vermeidung von Fehlpackungen
Geprüfte Quellen und Rechtsgrundlagen
Die rechtlichen Grundlagen dieses Ratgebers basieren auf den offiziellen Gesetzestexten und behördlichen Veröffentlichungen, geprüft am 13. Oktober 2026.
- § 14 BGB – Unternehmer: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__14.html
- § 13 BGB – Verbraucher: https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__13.html
- § 4 Abs. 5 PStTG – Freigestellter Anbieter bei Plattformen: https://www.gesetze-im-internet.de/psttg/__4.html
- § 19 UStG – Besteuerung der Kleinunternehmer: https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__19.html
- BMF-Schreiben zum PStTG vom 02.02.2023: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Internationales_Steuerrecht/Allgemeine_Informationen/2023-02-02-anwendungsfragen-zum-plattformen-steuertransparenzgesetz.pdf?__blob=publicationFile&v=2
Häufige Fragen
Es gibt keine feste Stückzahl im Gesetz. Wenn du wiederholt gleichartige Artikel verkaufst, Neuware anbietest oder Artikel gezielt für den Weiterverkauf erwirbst, stufen Gerichte dies schnell als gewerblich ein.
Nein. Ausschlaggebend ist das tatsächliche Handeln und nicht die Kontoeinstellung bei eBay. Wer als Privatverkäufer gewerblich handelt, riskiert Abmahnungen von Wettbewerbern und Steuernachforderungen.
eBay meldet deine Daten, wenn du im Kalenderjahr mindestens 30 Verkäufe erreichst oder 2.000 Euro und mehr an Gesamterlös erzielst (§ 4 Abs. 5 PStTG).
Nein. Die Meldung bedeutet nicht automatisch eine Steuerpflicht. Das Finanzamt prüft anhand der gemeldeten Daten, ob es sich um private Verkäufe oder um steuerpflichtige Einkünfte handelt.